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Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Zweifamilienhaus und einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

Wer ein Haus bauen oder kaufen will, muss sich mit vielen verschiedenen Fragestellungen in Bezug zum Baurecht auseinandersetzen. Tatsächlich ist es teilweise notwendig, sogar recht tief in die regionalen und individuellen Details einzutauchen. Was auf den ersten Blick vielleicht gar nicht der Rede wert zu sein scheint, kann rechtlich eine ganz andere Tragweite aufzeigen. Schließlich haben viele Details auch noch einen finanziellen Faktor, der per Definition zugewiesen wird. Es empfiehlt sich darum bei der Auseinandersetzung mit Hausdesign, Gestaltung und Umsetzung bestimmte Begriffe zu kennen.

Wie sich das im Fall von Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus zeigt, soll nun beschrieben werden.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung – Was genau bedeutet das?

Simpel formuliert handelt es sich bei dieser Bauform um ein zu privaten Wohnzwecken genutztes Gebäude mit einer, meist größeren, Hauptwohnung und einer separaten zusätzlichen, meist kleineren, Wohneinheit. Der Begriff Einlieger stammt dabei aus dem historischen Kontext der Landwirtschaft. Ursprünglich dienten zusätzliche Wohnungen im Haupthaus eines landwirtschaftlichen Betriebs der Unterbringung von Landarbeitern, die als Einlieger bezeichnet wurden.

Zwei Wohnungen in einer Baueinheit bedeuten in diesem Fall, es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wenn die beschriebenen Umstände zutreffen. Das Baurecht unterscheidet hier zwischen den beiden Wohneinheiten, wobei die Einliegerwohnung im Vergleich zur eigentlichen Wohneinheit nicht gleichwertig eingestuft wird.

Was lediglich nach einer begrifflichen Kleinigkeit aussieht, zeigt in der Praxis handfeste Bestimmungen. Demnach bedeutet Einliegerwohnung, dass diese keinen eigenen, separaten Zugang besitzen darf. Das bedeutet, eine Einliegerwohnung wird über denselben Weg erschlossen wie die Hauptwohnung. Ist das nicht der Fall und die zweite Wohnung hat einen eigenen Zugang, handelt es sich um eine der Hauptwohnung gleichwertige Einheit, also eher einem Zweifamilienhaus.

 

Zweifamilienhaus – Was bedeutet das?

Hier funktioniert das Baurecht mit einer gewissen logischen Schlussfolgerung. Demnach handelt es sich per Definition um ein Zweifamilienhaus, wenn zwei rechtlich gleichwertige Wohneinheiten unter einem Dach gestaltet wurden. Hierbei ist es wichtig, dass eine exakte bauliche Trennung zwischen den beiden Wohnungen stattfindet.

Das bedeutet, dass die beiden Wohneinheiten eigene Versorgungseinrichtungen haben, die voneinander getrennt funktionieren. Es bedeutet aber vor allem, dass der Zugang zu den Wohnungen getrennt stattfindet. Die Größe der jeweiligen Wohnungen spielt für die Unterscheidung der Begriffe keine übergeordnete Rolle. Vielmehr sind zur Unterscheidung der einzelnen Bezeichnungen das aktuelle Baurecht und das der örtliche Bebauungsplan relevant. Deswegen muss sowohl bei Neubauten, aber auch bei bestehenden Bauten genau auf diese Unterscheidung geachtet werden.

Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung – Wo liegt der Unterschied?

Sowohl fachlich als auch baulich kann sich der Unterschied zwischen diesen Bauformen schon in kleinen Details zeigen. Typischerweise ist ein Zweifamilienhaus deutlich größer als ein Einfamilienhaus. Dagegen ist ein Zweifamiliengrundstück tendenziell kleiner, da es zwischen zwei Parteien gleich aufgeteilt ist. Angesichts stetig steigender Baulandpreise ist dies ein nicht zu verachtendes Merkmal. Einfamilienhäuser nehmen im Schnitt 450 Quadratmeter und Doppelhaushälften etwa 330 Quadratmeter ein.

Unter dem Strich sind Zweifamilienhäuser so gesehen die günstigere Variante.  Bauplanung und Erschließung kosten genauso viel wie bei einem Einfamilienhaus, jedoch bietet die Gestaltung letztlich Platz für zwei vollständige Wohneinheiten.

Dementsprechend wird ein Zweifamilienhaus mehr Wohnfläche aufweisen als ein Einfamilienhaus, zumindest bei durchschnittlicher Größe. Es ist aber natürlich auch möglich, die zweite Wohnung etwas kleiner zu machen und dennoch die Grundvoraussetzungen der Gleichberechtigung zu wahren.

 

Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung – Fazit

Der größte Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern ist die bauliche Platzersparnis, die sich besonders bemerkbar macht, wenn zwei Häuser gebaut werden.

Aus Sicht der Eigentümer schlägt sich der Vorteil klar im Preis-Leistungsverhältnis nieder. Ein Haus mit Einliegerwohnung zu bauen ist relativ günstig im Gegensatz zu einem Zweifamilienhaus. Die Einliegerwohnung kann auch gewerblich genutzt werden, wenn dies die Nutzungsgrundlage des Bebauungsplans zulässt.

Ein Haus mit Einliegerwohnung ist vielseitig nutzbar und flexibel in der Umsetzung. Für enge Familienmitglieder, wie erwachsene Kinder oder Großeltern ist ein Haus in dieser oder ähnlicher Bauform fast ideal. Doch auch enge Nutzungen außerhalb der Familie sind gut umsetzbar, zum Beispiel für Babysitter von Kleinkindern oder als Mietunterkunft für Fremde oder Urlauber.

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