Auch
bei der Planung eines Haus- und/oder Grundstückerwerbs sollte man sich den
Wandel in der Immobilienbranche einmal zu Gemüte führen, denn die Neuregelungen
bringen leider nicht nur Änderungen mit sich, sondern verteuern an manchen
Ecken auch das Wohnglück. Nicht nur die Strompreiserhöhung von 0,75 Cent je
Kilowattstunde, die der Endverbraucher zur Entlastung von energieintensiven
Unternehmen tragen wird, drückt auf den Geldbeutel. Auch andere Regelungen
ändern die finanzielle Situation beim Wohnen.
Regenerative Energien Immer öfter sieht man auf den
Dächern von neu gebauten Häusern und Eigenheimen die spiegelnden Flächen einer
Photovoltaikanlage und so schön der Gedanke an regenerativer Energie ist und so
gerne man ein Stück Autarkie erwerben möchte, so stark sollte man sich mit den
bevorstehenden Unterschieden vertraut machen. Bekamm man in 2011 noch
knapp 29 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde in das Stromnetz, werden es
in 2012 gut 15 Prozent weniger sein. Während sich die Strompreise für Ökostrom
stetig erhöhen, verringert sich die private Stromeinnahme auf 24 Cent je
produzierter Einheit.
Anschaffungskosten sinken Doch man sollte nicht nur die
sinkenden Einnahmen in Betracht ziehen, denn die Wahrheit liegt bekanntlich in
der Mitte. Fällt auch der Preis für den privat produzierten Strom, so fallen
auch die Kosten für die Anschaffung einer Solaranlage, da immer straffere
Produktionsprozesse zu Kostenvorteilen führen. Wer allerdings mit dem Kauf
einer solchen Anlage spielt, sollte es sich schnell überlegen, denn die
Prognosen für die staatlichen Subventionen von Solarstrom sinken ebenfalls in
der Tendenz. Die 20-jährige Garantie für die Vergütung zum Zeitpunkt der
Anlagenerrichtung bleibt hingegen unberührt und macht eine Errechnung der
Amortisation etwas einfacher.
Anhebung der Grunderwerbssteuer Um in den Genuss von Solarstrom
aus der eigenen Photovoltaikanlage zu kommen, muss man jedoch über ein eigenes
Dach verfügen und da ein Dach bekanntlich auf einem Haus fußt, muss auch dieses
erst einmal angeschafft werden. Die hier eintretenden Steueränderungen könnten
den zukünftigen Immobilienkäufern schwer im Magen liegen, denn die Bundesländer
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz nutzen den Gestaltungsspielraum bei der
Grunderwerbssteuer aus. Der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent wird im
kommenden Jahr auf 5 Prozent erhöht. Bei einem Immobilienwert von einer Million
Euro werden dadurch zusätzlich 15000 Euro an Steuern fällig. Daher ist
anzuraten, bei einer abgeschlossenen Planung die Unterschrift noch in diesem
Jahr auf den Vertrag zu setzen.
Achtung: Vermietung an Angehörige Ebenfalls treten Neuregelungen
im Bereich der Immobilien ein, die die Vermietung an Angehörige betreffen. Bei
einer Vermietung zu familiär stark reduzierten Preisen, müssen Besitzer bislang
darauf achten, die Mieten höchstens auf 75 Prozent der ortsüblichen Miete zu
senken, da sonst eine volle Anrechnung der Aufwendungen bei den Werbungskosten
entfällt. Für eine Anrechnung bei noch stärker rabattierten Mieten, ist derzeit
noch eine aufwendige Ertragsprognose zulässig, um Teilbeträge steuerlich zu
aktivieren.
Allerdings fallen diese
komplizierten Regelungen zum Jahreswechsel weg und werden durch eine neue
Grenze von mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete ersetzt. Bei diesem
Mietsatz können alle Aufwendungen vollständig angerechnet werden. Die
vereinfachten Steuerregelungen kommen somit der familiären Vermietung zu Gute
und begünstigen somit das Familienverhältnis bei reduziertem Zeitaufwand.Alle oben genannten Regelungen
treten zum 1. Januar 2012 in Kraft.
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