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Betonoberflächen im Rohbau

Betonoberflächen im Rohbau

Die Oberfläche des vorhandenen Betons gibt Auskunft darüber, welche Arbeitsintensität notwendig ist, um den Beton zu bebauen. Eingeteilt werden die Betonoberflächen in vier Typen, wobei Typ vier den zur Weiterbearbeitung optimalen Beton klassifiziert. Die Klassifizierung der Betonart ist bei der Bebauung von Grundstücken wichtig, soll z.B. ein Fertighaus errichtet werden, ist Betontyp eins meist zu uneben, um die Bauteile zu platzieren. 

Typ eins: normaler Beton


Betonflächen von Typ eins müssen keine großen Anforderungen erfüllen, die Flächenstruktur kann beliebig sein. Überstehende Zähne oder Gräten müssen bei dieser Betonart nicht entfernt werden, er wird unbearbeitet übergeben. 

Typ zwei: Beton mit Struktur (einheitlich)


Beton vom Typ zwei muss einige Anforderungen erfüllen, um entsprechend klassifiziert zu werden. Die Flächenstruktur des Beton muss einheitlich sein, es ist nicht zwingend erforderlich eine Tafel- oder Brettstruktur anzulegen. Entstandene Gräten und Zähne müssen nachbearbeitet werden. Beton der Klassifizierung zwei ist besser zur Weiterbearbeitung geeignet. 

Typ drei: Beton mit Brettstruktur (Sichtbeton)


Die Anforderungen an Beton von Typ drei sind umfangreicher, die Brettstruktur ist zwingend erforderlich. Die Richtung der Bretter muss parallel zum größeren Teil der Schalungsfläche verlaufen und einheitlich sein. Der Beton muss eine regelmäßige Tönung aufweisen. Gräten, Überzähne und Hacker, sowie poröse Bereiche sind nicht zulässig, die Flächenstruktur muss einheitlich sein. Die Breite der verwendeten Bretter muss konstant sein, hinsichtlich der Brettstöße gibt es keine Vorschrift. Verwendete Schalbretter brauchen eine glatte Oberschicht. 

Typ vier: Beton mit Tafelstruktur (Sichtbeton)


Beton von Typ vier muss eine Tafelstruktur aufweisen, dies ist für die Klassifizierung zwingend erforderlich. Sämtliche Flächen müssen einheitlich bearbeitet sein und dürfen keine Gräten, Überzähne und Hacker aufweisen. Auch poröse Stellen sind bei Typ vier Beton unzulässig. Der Beton muss gleichmäßig gefärbt sein, farbliche Abweichungen sind nicht gestattet. Die Größe der Tafeln muss einheitlich sein, für die Tafelstöße gibt es keine Vorschriften. Die Tafeln sind einheitlich zu verlegen, sie müssen parallel zur größeren Seite der Schalungsfläche verlegt werden. 

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