SUNSHINE 144 V6
Massivhaus
EDITION 134 V2
EDITION 134 V3
EDITION 134 V4
SUNSHINE 144 V7
SUNSHINE 151 V2
BonnBau - Stadtvilla 132 - KFW 40
Bungalow Lancaster 109
Einfamilienhaus Sydney 116
EDITION 134 V5
EVOLUTION 122 V3
EVOLUTION 122 V4
EVOLUTION 122 V5
SUNSHINE 151 V3
SUNSHINE 151 V4
SUNSHINE 151 V5
SUNSHINE 151 V6
EVOLUTION 122 V6
EVOLUTION 122 V7
EVOLUTION 122 V9
EVOLUTION 124 V2
Landhaus Bernau
Landhaus Oranienburg
Landhaus Schwerin
Stadtvilla Berlin
Stadtvilla Potsdam
Stadtvilla Bad Saarow
Tessin
Haus Paul 132
VILLA ANEMON
Gruber
Haus Mia 112
Glücksburg
Der typische Danhaus Landhaus-Stil mit dem Krüppelwalmdach, den breiten Dachüberständen, dem Verblendsteinmauerwerk im Erdgeschoss und der großen Gaube über dem Hauseingang.
Stadtvilla Luka 127
Van Dyck
Green
Remiger
Villa Sorvereign Modern Art I
Villa Ambassador
Engelsby
Wohlige Behaglichkeit und ein extrem geringer Energieverbrauch - mit Danhaus erreichen Sie spielend die Vorgaben für ein Effizienzhaus 55.
Kowalski Haus - Hayet 201
Alpenchic
Mommsen
Bullinger
Einfamilienhaus mit gigantischer Schindelfassade
Kowalski Haus - PALOMA 117
Kolding
Kowalski Haus - Arta 128
Fragen zu Einfamilienhäusern
Tipp 2: Das Grundstück
Bevor ein Einfamilienhaus gebaut werden kann, ist der Grunderwerb zu tätigen. Grundstücke können von privaten Verkäufern oder von den Gemeinden vieler Regionen erworben werden. Für Familien mit Kindern, die bereits seit vielen Jahren in der Gemeinde wohnen, kann es Vergünstigungen geben. Danach sollte man sich auf jeden Fall vorab erkundigen, denn im Vergleich zu einem Kauf von Privat, einem Makler oder einer Bank, ist hier eine große Kostenersparnis möglich. Bei fast jeder Gemeinde ist es möglich auf dem Rathaus die Bebauungspläne einzusehen um sich ein Bild davon zu machen an welchen Stellen die Gemeinde freie Bauplätze vorhanden sind. Oft wissen die Gemeinden auch, welche im Privatbesitz befindlichen Grundstücke am Markt zu erwerben sind. So kann man sich direkt dorthin wenden und spart sich die Provision des Maklers.
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass vor der Eintragung ins Grundbuch keine Hinweise auf den zukünftigen Bauträger ersichtlich sind. Durch die so genannte Bauträgerbindung erhöht sich sonst die Grunderwerbssteuer. Wer ein unbebautes Grundstück kauft, zahlt auch nur für das unbebaute Grundstück die Grunderwerbssteuer. Hat man sich bereits auf einen Bauträger festgelegt, wird als Grundlage für die Grunderwerbssteuer der Wert des Grundstücks plus der Wert des zukünftigen Hauses angenommen. In diesem Fall kann das eine Kostenerhöhung um einen fünffachen Faktor bedeuten. Direkt nach dem Grundstückskauf sollte das Grundstück also ins Grundbuch eingetragen werden, erst danach sollte man sich für einen Bauträger entscheiden. Wichtig beim Erwerb eines Grundstücks:
Das Grundstück muss für den Bau bereits frei gegeben sein, d.h. ein rechtskräftiger Bebauungsplan muss vorliegen. Es ist auch möglich, dass es bauliche Beschränkungen gibt, diese sollte vorab analysiert und erfragt werden. Informationen dazu dem Bebauungsplan zu entnehmen. Ebenso verhält es sich mit den Anschlussgebühren für Wasser, Kanal, Strom, Telefon, Gas, Fernsehen etc.? Wenn diese Leitungen noch nicht liegen, muss man die Kosten dafür selbst tragen und mit einkalkulieren.
Beim Grunderwerb sind ebenfalls die Kosten für die Erschließungsstraße zu berücksichtigen. Oftmals wird zunächst eine Baustraße errichtet, die dann – bei einem entsprechend gefüllten Baugebiet – in den Endausbau versetzt wird.