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Architektenhonorar nach HOAI einfach erklärt

Architektenhonorar

Das Honorar eines Architekten wird anhand den Bestimmungen der HOAI (Honorarliste für Architekten und Ingenieure) festgesetzt. Für jede Leistung gibt es preisliche Grenzen, kein Architekt darf seine Gebühren höher ansetzen. Architektenarbeit darf nicht in Kombination mit günstigen Preisen beworben werden, lediglich die Qualität der Arbeit darf zu Marketingzwecken eingesetzt werden. Im Arbeitsvertrag zwischen Bauherren und Architekt muss festgehalten werden, welchen Umfang die Arbeit des Architekten beträgt. Wie hoch das Architektenhonorar am Ende ausfällt liegt daran, welche Baukosten insgesamt entstehen, wie hoch der Schwierigkeitsgrad für den Architekten ist und welchen Leistungsumfang er erbringen muss. Nähere Informationen zu den anfallenden Baukosten erhalten Sie in unserem .

Einstufung von Privatgebäuden

Private Gebäude werden in zwei Schwierigkeitsstufen kategorisiert, Zone drei umfasst Häuser, die über eine durchschnittliche Bauweise und Ausstattung verfügen. Zone vier hingegen gilt für all jene Häuser, deren Ausstattung überdurchschnittlich ist und die ein aufwändiges Planungsverfahren benötigen. In Zone vier fallen z.B. Häuser die auf Hügeln gebaut werden, Häuser in Gruppe oder Terrassenhäuser. Das Architektenhonorar bietet einem Bauherren den Vorteil, dass er mittels HOAI jederzeit nachvollziehen kann, aus welchen Bestandteilen sich das Honorar zusammensetzt. Ein Architekt muss sein Honorar vor dem immer transparent berechnen und dem Bauherren jederzeit Einsicht gewähren.

Architektenvertrag als Arbeitsbasis

Die Architektenkammer hält Aufsicht darüber, dass ein Architekt ordnungsgemäß abrechnet. Mit dem Architekten muss ein spezieller Architektenvertrag abgeschlossen werden, nur dann kann das Honorar nach HOAI berechnet werden. Der Architekt ist dazu berechtigt, den Mindestsatz gemäß der HOAI zu berechnen. Die Arbeit des Architekten wird in neun Leistungsphasen aufgeteilt, je nach Phase wird das Honorar bestimmt.

Verschiedene Arbeitsphasen eines Architekten

  1. Phase eins umfasst die Ermittlung der Baugrundlagen. Der Architekt überprüft die Bauqualität, das vorhandene Kostenbudget, koordiniert Termine und berät den Bauherren umfassend. Phase eins macht drei Prozent der gesamten Architektenleistung aus.
  2. Phase zwei ist die Vorplanung, hier werden die ermittelten Grundlagen analysiert und das Ziel mit dem Bauherren bestimmt. Die Erarbeitung eines Konzepts, erste Skizzen und eine DIN-Gerechte Kosteneinschätzung fallen ebenfalls in diese Phase. Sieben Prozent der Architektenleistung fällt auf die Vorplanung.
  3. Die Entwurfsplanung (dritte Phase) umfasst 11 Prozent der Gesamtleistung, hier wird der Gesamtentwurf zeichnerisch erstellt. Planungsbeiträge anderer Baubeteiligter werden in das Konzept integriert und die Gesamtkostenrechnung wird nach DIN-Norm erstellt.
  4. Phase vier umfasst sechs Prozent der Gesamtleistung, sie dient der Genehmigungsplanung. Vorlagen an Behörden werden ausgefertigt, Genehmigungen eingeholt und erforderliche Anträge gestellt.
  5. Mit 25 Prozent Leistungsumfang gilt die Ausführungsplanung als Phase fünf. Alle vorhandenen Ergebnisse werden aufgearbeitet, Detailzeichnungen sind anzufertigen (erforderlicher Maßstab 1:50 - 1:1) und zu einem ausführbaren Gesamtkonzept für die Baufirmen zusammenzustellen.
  6. In Phase sechs, die 10 Prozent der Gesamtarbeit umfasst, werden die benötigten Mengen an Baumaterial bestimmt und eine Leistungsbeschreibung erstellt.
  7. Phase sieben umfasst vier Prozent des Gesamtaufwands und dient der Vergabe von Aufträgen. Angebote müssen überprüft und ausgewertet werden, Verträge mit Bietern werden geschlossen und ein rechtsgültiger Kostenvoranschlag wird erstellt.
  8. Phase acht umfasst mit 31 Prozent den größten Arbeitsaufwand, hier wird der Bau vom Architekten überwacht. Alle Bauarbeiten müssen gemäß der vorhandenen Genehmigung, des geplanten Zeitrahmens, der Kostenplanung und der Leistungsbeschreibung durchgeführt werden. Treten Mängel auf, muss die Beseitigung vom Architekten überwacht werden.
  9. Phase neun umfasst schließlich noch drei Prozent des Aufwands, es erfolgen Begehungen des Bauobjekts, zur Sicherstellung von Mängeln. Bei vorhandenen Schäden muss die Beseitigung in Auftrag gegeben werden. Je nach Arbeitsaufwand eine einzelnen Phase, fällt das Architektenhonorar unterschiedlich hoch aus.

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