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Fensterholz

Fensterholz

Als Fensterholz werden die Holzarten und Sorten bezeichnet, die für den Fensterbau geeignet sind. Fenster erfüllen wichtige Funktionen, so auch der Fensterrahmen. Neben Kunststoff, Aluminium und Stahl wird hier auch oft Holz verwendet. Doch Holz ist nicht gleich Holz, es muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um sich Fensterholz nennen zu dürfen.

Die Bedingungen an ein Fensterholz:

Fenster sind nicht nur zum Durchschauen, sondern erfüllen auch in den Bereichen der Energie und Wärme eine wichtige Rolle in einem Haus. Umso wichtiger, dass auch die Rahmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wird hier Holz zum Rahmenbau verwendet, muss dieses, um als Fensterholz genutzt werden zu können, bestimmte Bedingungen erfüllen:

- es muss in großen Abmessungen verfügbar sein
- das Holz muss gleichmäßig gewachsen sein und keine oder nur eine geringe Astigkeit aufweisen
- es muss ein gutes Stehvermögen haben
- das Holz muss eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, Pilze und auch Insekten aufweisen
- auch gegenüber mechanischen Einwirkungen muss das Holz sehr widerstandsfähig sein
- es muss ein sehr festes und stabiles Holz sein
- das Holz sollte sich gut bearbeiten lassen, so z.B. auch streichen oder imprägnieren lassen
- ein Fensterholz sollte auch im naturbelassenen Rohzustand gut aussehen

Sind all diese Bedingungen erfüllt, darf sich ein Holz auch Fensterholt nennen. Es gibt verschiedene Holzarten, die für den Fensterbau in Frage kommen. So erfüllen unter anderem die Holzarten Kiefer, Fichte, Teak, Redwood, Niangon oder Pitch Pine meist und weitgehend die Anforderungen an ein echtes Fensterholz.

Die Gütebedingungen der DIN 68360:

In einer speziellen DIN, der DIN 68360 ist genau festgelegt, welche Gütebedingungen ein Fensterholz mit sich bringen muss. Hier wird dann noch unterschieden, ob es sich bei dem Holz für ein Holz für deckend zu streichende Fenster, nicht deckend zu streichende Fenster oder aber auch Fenster ohne sichtbare Äste oder Farbfehler handelt. Je nachdem unterscheiden sich dann auch die Gütebedingungen, um ein Holz auch als fensterholz bezeichnen bzw. verarbeiten zu dürfen. In der DIN 68360 ist u.a. auch festgelegt, dass der Feuchtigkeitsgehalt im Holz nicht über 15% liegen sollte. Dieser Wert gilt für innereuropäische Hölzer. Außereuropäische Hölzer sollten einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 12% aufweisen.

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