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Fertigstellungstermin beim Fertighausvertrag

Fertigstellungstermin

Bereits bei der Bestellung des Fertighauses werden die genauen Fertigstellungstermine vereinbart. Dies ist unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet äußerst wichtig. Zunächst müssen Bauherren, die zumeist zuvor als Mieter eine Wohnung oder ein Haus bewohnt haben, den dazugehörigen Mietvertrag fristgerecht kündigen. Ein Fertigstellungstermin, der erheblich von der Planung und vom festgelegten Termin abweicht kann teuer werden. Denn wo sollen sich die "Heimatlosen" in der Zeit aufhalten, wenn die alte Behausung bereits gekündigt und das neue Haus noch nicht bezugsfertig ist? Wer kommt dann für eventuell anfallende Übernachtungskosten in Hotels oder Pensionen auf. Also muss auch dieser Aspekt gründlich abgeklopft und geklärt werden, bevor Fertighauskunden den Vertrag unterzeichnen. Eine weitere Problematik kann zudem auch bei der Baufinanzierung auftreten, sollte das Fertighaus nicht zum geplanten Termin fertiggestellt sein. Denn bei der Baufinanzierungsplanung werden in aller Regel sogenannte Bauzeitzinsen anfallen. Diese werden von der finanzierenden Bank mit einem zuvor fest vereinbarten Zinssatz veranschlagt. Wird das Baugeld dann nicht während einer zuvor vereinbarten zinsbereithaltungsfreien Zeit vom Baufinanzierungskunden abgerufen, weil beispielsweise das Haus noch gar nicht fertiggestellt und so auch noch keine Schlussabrechnung vorliegt, werden Bauzeitzinsen fällig. Diese wiederum können das Finanzierungbudget erheblich belasten. Denn zu den bisher bereits anfallenden Zinsen, für das von der Bank bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausgereichte Kapital, wird zusätzlich auch noch die volle Mietzahlung fällig. Wenn dann noch Zinszahlungen anfallen für Kapital welches noch nicht mal ausbezahlt ist und nur seiner Bereitstellung wegen verzinst werden muss, kann so manch ein Bauherr bereits während der Planungs- und Bestellphase des Fertighaues ins finanzielle Trudeln kommen. 

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