Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
OK
Mehr erfahren
Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt

Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt

Eine sehr wichtige Vereinbarung beim Fertighausbau ist die Formulierung der Zahlungsbedingungen. Hierbei müssen Bauherren unbedingt darauf achten, dass nach "Baufortschritt" bezahlt wird. Selbstverständlich ist es so, dass grundsätzlich kurz nach der Vertragsunterzeichnung und wenn die ersten Architekten-und Planungsarbeiten erbracht wurden, zumeist eine Anzahlung auf den Gesamtkaufpreis des Fertighauses fällig wird. Dies ist branchenüblich und auch nicht zu beanstanden. Allerdings darf der sämtliche weiteren Zahlungen erst nach der Fertigstellung der jeweiligen Gewerke abrufen und dies auch nur zu den im Voraus festgelegten Zahlungsterminen. In der Regel wird die Restkaufpreissumme, bis auf einen kleinen Abschlag von wenigen Prozent, erst nach der Dacheindeckung des Fertighauses fällig. Frühere Zahlungen könnten dazu führen, dass der Fertighaushersteller oder dessen bauausführendes Unternehmen, eventuellen Mängelbeseitigungen dann nicht mehr, oder nur noch in begrenztem Umfang, nachkommen.

Nutzen Sie unseren , um einen Überblick über die anfallenden Baukosten zu erhalten.

Andere Themen aus dem Lexikon

Jetzt kostenlos und unverbindlich Hauskataloge verschiedener Baufirmen anfordern und viele Angebote bequem auf der Couch vergleichen

Gratis Kataloge anfordern