Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt
Eine sehr wichtige Vereinbarung beim Fertighausbau ist die Formulierung der Zahlungsbedingungen. Hierbei müssen Bauherren unbedingt darauf achten, dass nach "Baufortschritt" bezahlt wird. Selbstverständlich ist es so, dass grundsätzlich kurz nach der Vertragsunterzeichnung und wenn die ersten Architekten-und Planungsarbeiten erbracht wurden, zumeist eine Anzahlung auf den Gesamtkaufpreis des Fertighauses fällig wird. Dies ist branchenüblich und auch nicht zu beanstanden. Allerdings darf der Fertighaushersteller sämtliche weiteren Zahlungen erst nach der Fertigstellung der jeweiligen Gewerke abrufen und dies auch nur zu den im Voraus festgelegten Zahlungsterminen. In der Regel wird die Restkaufpreissumme, bis auf einen kleinen Abschlag von wenigen Prozent, erst nach der Dacheindeckung des Fertighauses fällig. Frühere Zahlungen könnten dazu führen, dass der Fertighaushersteller oder dessen bauausführendes Unternehmen, eventuellen Mängelbeseitigungen dann nicht mehr, oder nur noch in begrenztem Umfang, nachkommen.
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