Versicherungen beim Bau eines Einfamilienhauses

Notwendige Versicherungen beim Bau eines Einfamilienhauses

Lesen Sie hier, welche Versicherungen für den Hausbau sinnvoll sind, um keine bösen Überraschungen zu erleben und die vorhandenen Risiken sinnvoll abzudecken. 

Wer sich entschließt, sein eigenes Zuhause selbst zu bauen, sollte sich über die vielen Risiken bewusst sein. Gerade eine Baustelle ist ein Gefahrenherd der besonderen Art, der viel Potential für Unfälle, negative Ereignisse und Unvorhergesehenes bietet, dessen finanzielle Nachteile jeweils der Bauherr zu tragen hat. Um hier die Auswirkungen der Schadensereignisse zu minimieren, empfiehlt es sich, die betreffenden Versicherungen abzuschließen. Im Groben können diese je nach Bauphase eingeteilt werden, womit sich folgende Aufstellung ergibt.

Während der Bauphase sind

  1. Feuer-Rohbauversicherung
  2. Baufertigstellungsversicherung
  3. Bauleistungsversicherung
  4. Bauherrenhaftpflichtversicherung


zu empfehlen. Sind Bekannte oder Verwandte als Bauhelfer involviert, ist eine entsprechende Versicherung ebenso ratsam.

Sobald das Eigenheim fertig gestellt ist, macht es Sinn, sich über folgende Versicherungen nachzudenken:

  • Gebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Hausratversicherung 


Zusätzlich zu Absicherung der Baustelle bzw. des Gebäudes gibt es auch Personenversicherungen, die in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung durch die Bank empfohlen oder sogar vorgeschrieben werden. Diese sind meist eine

  • Lebensversicherung zur Absicherung des Kredites bzw.
  • eine Restschuldversicherung mit Kreditausfallversicherung und Arbeitslosigkeit-Versicherung 



Die Feuer-Rohbauversicherung ist unbedingt notwendig

Auch wenn der Name hier suggeriert, dass bloß der Rohbau gegen die Feuergefahr geschützt wird, so trifft dies nicht ganz zu. Auch ein fertiges Gebäude, das allerdings noch nicht bewohnt ist, kann abgesichert werden. Meist zahlen die Finanzierungsinstitute erst gar keine Kredite aus, sollte diese Police nicht Bestandteil der eingereichten Unterlagen sein. Es geht dabei darum, dass das Gebäude oder Baumaterialien vor Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion geschützt ist. Der geltende Zeitraum beläuft sich dabei auf 12 Monate ab Baubeginn.

Die Baufertigstellungsversicherung schützt vor Ausfällen der Baupartner

Jeder kennt das Szenario, man baut an seinem Haus und freut sich auf die Fertigstellung, plötzlich ist einer der Baupartner insolvent und stellt die Bauleistungen ein. Jeder Tag, der ohne diese vergeht, kostet natürlich Geld. Und nicht nur das, denn sollten Neuverhandlungen mit einem anderen Baupartner notwendig werden, wird dieser vermutlich die Situation ausnutzen und die Preise eventuell erhöhen. Wer hier mit einer Baufertigstellungsversicherung vorgesorgt hat, erhält von der Versicherung die Übernahme der entstehenden Mehrkosten. Auch die Gewährleistung nach Bauzeitende sollte von dieser Police umfasst sein.

Die Bauleistungsversicherung ist der Kaskoschutz beim Hausbau

Eine der wichtigsten Versicherungen, die beim Hausbau zu berücksichtigen sind, ist die Bauleistungsversicherung, früher auch als Bauwesenversicherung bezeichnet. Diese gewährleistet den rechtzeitigen und vereinbarten Feststellungstermin, der vor Beginn des Hausbaus vereinbart wurde. Damit kann sie quasi als Kaskoversicherung für das im Bau befindliche Objekt gleich gesetzt werden. Es werden sämtliche Schäden und Zerstörungen, die an Bauleistungen bzw. Baumaterial während der Bauzeit auf der Baustelle erfolgen, übernommen und ersetzt. Ähnlich wie bei einer Kaskoversicherung für das Auto gibt es hier eine Selbstbeteiligung, die meist mindestens 250 Euro je Schaden beträgt. Die Versicherungssumme selbst setzt sich aus der Bausumme aller Bauleistungen zusammen, wobei hier sowohl das Gebäude selbst als auch die Außenanlagen wie Garten oder Gehwege und wesentliche Bestandteile eingebauter Einrichtungsgegenstände zur Berechnung verwendet werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung als Musthave der Versicherungen am Bau

Sobald mit dem Hausbau begonnen wird, beginnt auch die Haftung für sämtliche Schäden, die an Personen oder Sachen in Zusammenhang mit der Baustelle entstehen können. Im wesentlichen können hier zwei Pflichten des Bauherren genannt werden. Zum einen gibt es die Verantwortung, den Architekten bzw. den Bauunternehmer und dessen Handwerker sorgsam auszuwählen, zum anderen gibt es die Aktivitäten am Bau zu überwachen bzw. dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsvorschriften entsprechend eingehalten werden. Das heißt, es muss sowohl die Baustelle selbst entsprechend abgesichert sein, um eventuell herabstürzende Gerüste, schadhafte Zäune oder mangelhafte Abdeckung von Gruben zu vermeiden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet hier umfassenden Schutz vor den Ansprüchen Dritter und deren finanzieller Forderungen. Denn eines muss klar sein, ein "Betreten Verboten"-Schild oder ein simpler Bauzaun reichen nicht aus, um mögliche Unfälle und daraus resultierende Schadenersatzansprüche abzuwehren.

Die Bauhelfer-Versicherung schützt private Helfer

Das Szenario ist hinlänglich bekannt, Verwandte oder Freunde helfen beim Bau des neuen Hauses tatkräftig mit. Das ist auch aller ehrenwert, doch was tun, wenn sich dabei jemand verletzt? Grundsätzlich gibt es hier zwei Vorgehensweisen der Absicherung. Zum einen besteht eine Versicherungsoption bei der BauBG, die darin besteht, dass alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Beginn der Bautätigkeiten dort gemeldet werden. Je nach geleisteter Stunde wird anschließend ein entsprechender Beitragssatz erhoben, wobei dies unterbleibt, wenn der Bauhelfer weniger als 40 Stunden am Bau tätig ist. Die zweite Option ist eine private Bauhelfer-Unfallversicherung, bei der die Bauhelfer freiwillig vom Bauherren gemeldet werden und zwar ohne Nennung von Namen. Damit entsteht eine hohe Flexibilität und gleichzeitig sind alle freiwilligen Helfer gegen Unfälle im Tätigkeitsbereich der Bauarbeiten abgesichert. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit dem Betreten der Baustelle und endet mit dessen Verlassen. Die Police wird für maximal ein Jahr abgeschlossen und bietet optimalen Schutz für alle Hilfswilligen, wobei klar sein muss, dass der Weg von und zur Baustelle nicht entsprechend abgesichert ist.

Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor vielerlei Gefahren

Sobald das Einfamilienhaus fertig gestellt ist, beginnen neue Risiken und Gefahren zu entstehen. Gerade was das Gebäude betrifft, so sind vor allem Naturkatastrophen wie Blitzeinschläge, Feuer, Sturm oder Hagelschlag damit gemeint. Aber auch Leitungswasser kann einem Neubau massiv zusetzen. Besteht keine Gebäudeversicherung kann das den finanziellen Ruin des Hausherrn bedeuten, weshalb diese Police zu den wichtigsten Absicherungsmaßnahmen überhaupt gehört. Zusätzlich zur eigenen Absicherung als Hauseigentümer verlangen auch viele Kreditinstitute, die den Hausbau finanzieren, diese Police. Was die Versicherungssumme betrifft, so ist darauf zu achten, dass eine Unterversicherung ausgeschlossen ist. Deshalb sollte nicht nur der eigentliche Baukörper, also das Gebäude selbst, zur Berechnung herangezogen werden, sondern auch die Einbauten, die der Eigentümer vornimmt. Dies können sowohl fest verlegte Fußböden aber auch Zentralheizungsanlagen oder elektrische Anlagen im Gebäude sein. Auch Nebengebäude wie Garagen, Carports oder allfällige Wellnessanlagen wie eine Sauna oder ein Solarium im Gartenhäuschen müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. 

Bestandteile der Gebäudeversicherung sind

  • Feuerversicherung als wichtigster Teil
  • Leitungswasserversicherung
  • Sturm- und Hagelversicherung, wobei die Definition Sturm erst mit Windstärke 8 beginnt


Diese drei können entweder einzeln oder in Kombination untereinander abgeschlossen werden.

Die Elementarschadenversicherung ist essentiell

Auch wenn Feuer, Leitungswasser und Sturm bzw. Hagel durch die Gebäudeversicherung gut abgedeckt sind, sollten Hausbesitzer Grundwasser, Hochwasser und immer wieder auftretende Extremniederschläge nicht außer Acht lassen. Denn gerade durch deren Rückstau können große Beschädigungen auftreten, die dann von keiner Versicherung mehr ersetzt werden. Betroffen sind vor allem Keller, die bei starken Gewittern voll laufen können ebenso wie Carports. Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird von den meisten als Ergänzung zu einer traditionellen Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung angeboten. Auch etwaige Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck bzw. Lawinen können mit dieser Police abgesichert werden. Grundsätzlich ist bei der Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung je Schadenfall zu leisten. Diese beträgt 10 Prozent der Schadenssumme, wobei sich die Bandbreite zwischen 500 Euro und 5000 Euro bewegt.

Die Restschuldversicherung schützt vor Zahlungsausfällen

Gerade wenn die Finanzierungsquote für den Hausbau hoch war, kann die Bank darauf bestehen, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Diese dient zur Absicherung, sollte der Hausbesitzer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, seine Kreditraten nicht mehr bezahlen. Meist wird die Restschuldversicherung als Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Im Todesfall werden noch ausstehende restliche Schulden durch die Versicherungssumme gedeckt. Wird der Hausbesitzer krank oder arbeitslos, werden die Raten für einen gewissen Zeitraum ebenfalls von der Versicherung abgedeckt. Eine Restschuldversicherung in Form einer Risikolebensversicherung bietet hier einen vernünftigen Ansatz, denn im Unterschied zu einer traditionellen Risikolebensversicherung nehmen hier sowohl Versicherungssumme als auch Beiträge entsprechend der Tilgung ab.

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