Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
OK
Mehr erfahren
Zählt Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche?

Zählt Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche?

Beim Kauf oder der Miete einer Immobilie spielt die Wohnfläche eine zentrale Rolle. Doch was zählt wirklich alles zur Wohnfläche? Ein häufig diskutiertes Thema ist die Einbeziehung von Fluren und Treppenhäusern in die Wohnflächenberechnung. In diesem Artikel klären wir auf, welche Bereiche tatsächlich zur Wohnfläche gehören und welche nicht.

Wohnflaeche-wird-anhand-des-grundriss berechnet.

 

Was ist Wohnfläche?

Die Wohnfläche bezieht sich auf die Summe der Nutzflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Entscheidend dabei ist, dass diese Flächen wohnlich genutzt werden können. Die Definition und Berechnung der Wohnfläche wird in Deutschland durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt.

 

Zählt der Flur zur Wohnfläche?

Ja, der Flur innerhalb einer Wohnung zählt zur Wohnfläche. Er ist Teil des privaten Wohnraums und wird in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen. Dies gilt auch für Dielen oder Eingangsbereiche innerhalb der Wohnung.

 

Und das Treppenhaus?

Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses zählt in der Regel nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen. Es gilt als Gemeinschaftsfläche, die von allen Bewohnern des Hauses genutzt wird. In einem Einfamilienhaus hingegen, wo das Treppenhaus ausschließlich dem Eigentümer zur Verfügung steht, kann es zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.

Einfacher Grundriss zur Wohnflächenberechnung

 

Bereiche, die zur Wohnfläche gehören

  • Wohn- und Schlafräume: Alle Zimmer, die als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
  • Küche und Bad: Auch wenn sie keine "Wohnräume" im engeren Sinne sind, gehören sie zur Wohnfläche.
  • Flure innerhalb der Wohnung: Wie bereits erwähnt, zählen diese zur Wohnfläche.
  • Wintergärten, Balkone, Loggien, Terrassen: Diese zählen anteilig zur Wohnfläche. Nach der WoFlV werden sie in der Regel zu einem Viertel oder zur Hälfte angerechnet.
  • Abstellräume und ähnliche Nebenräume: Sofern sie sich innerhalb der Wohnung befinden.

 

Bereiche, die nicht zur Wohnfläche gehören

  • Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern: Da es sich um eine Gemeinschaftsfläche handelt.
  • Keller, Speicher, Waschküche, Heizungsraum: Diese Räume zählen, auch wenn sie zur Wohnung gehören, in der Regel nicht zur Wohnfläche, da sie nicht als Wohnraum gelten.
  • Garagen, Stellplätze: Auch diese zählen nicht zur Wohnfläche.
  • Geschäftsräume: Räume, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, sind ausgeschlossen.

 

Besonderheiten und Ausnahmen

  • Dachschrägen: Bei Räumen mit Dachschrägen wird die Fläche unterhalb einer bestimmten Höhe (in der Regel unter 1 oder 2 Metern) nur anteilig oder gar nicht angerechnet.
  • Nicht ausgebauter Dachboden: Sofern er nicht zu Wohnzwecken ausgebaut ist, zählt er nicht zur Wohnfläche.
  • Terrassen und Balkone: Die Anrechnung dieser Flächen kann variieren. Es ist wichtig, sich hierbei an die Regelungen der WoFlV zu halten oder die Details im Mietvertrag zu prüfen.

 

Die Wohnflächenberechnung kann komplex sein, und es gibt viele Details zu beachten. Flure innerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche, Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern jedoch nicht. Für eine genaue Berechnung der Wohnfläche ist es wichtig, die Vorgaben der Wohnflächenverordnung sowie individuelle Vertragsbedingungen zu beachten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das, was zur Wohnfläche zählt und was nicht, und hilft Ihnen, ein klares Bild von der tatsächlichen Größe Ihrer Wohnfläche zu bekommen.

 

 

 

 

Jetzt kostenlos und unverbindlich Hauskataloge verschiedener Baufirmen anfordern und viele Angebote bequem auf der Couch vergleichen

Gratis Kataloge anfordern