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Welche Versicherung für den Bau eines Einfamilienhauses?

Welche Versicherung für den Bau eines Einfamilienhauses?

Unter anderem fordert die Hypothekenbank von einem Bauherrn eine Versicherung für das Einfamilienhaus, auch wenn es noch gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil errichtet wurde. Die Werte, die sich an Material bereits auf der Baustelle befinden, müssen gegen Feuer und Diebstahl gesichert werden. Für die Bauzeit wird daher eine Feuer-Rohbauversicherung notwendig. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten diese kostenfrei oder zu geringen Zusatzkosten an, wenn bei Baubeginn eine vollwertige Gebäudeversicherung abgeschlossen wird, die Risiken wie Feuer, Sturm und Leitungswasser einschließt. Ähnlich verhält es sich mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung, die später in eine Haus- und Grundstückseigentümerversicherung übergeleitet wird. Sie ist besonders wichtig, wenn sich regelmäßig Freunde und Bekannte als Hilfskräfte auf der Baustelle aufhalten. Doch auch spielende Kinder, die sich verletzen können, sind für den Bauherrn ein großes finanzielles Risiko. Unter Umständen sollte noch eine Bauhelferversicherung abgeschlossen werden, vor allem, wenn das Haus in Eigenregie gebaut wird. Eine Bauleistungsversicherung oder Bauwesenversicherung hilft ebenso wie die Baufertigstellungsversicherung bei Problemen im Bauablauf. Viele Banken verlangen von dem Kreditnehmer eine Unfall- und Risikolebensversicherung, die beide jeweils das Kreditausfallrisiko minimieren sollen. Eine Restschuldversicherung kann ebenso wie eine spezielle Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Sinn machen. Diese tritt ein, wenn der Kreditnehmer plötzlich ohne Arbeit dasteht. Allerdings zahlt die Versicherung nur einige Monate und nicht über die komplette Hypothekenlaufzeit. Spätestens, wenn das Einfamilienhaus bezogen werden kann, sollte eine Gebäudeversicherung möglichst in Verbindung mit einer Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte dieser frühzeitig den Umzug bekannt geben. Dann ist sowohl der Hausrat in der alten Wohnung versichert als auch der Anteil, der im neuen Haus steht. Teilweise ist diese Doppelversicherung je nach Unternehmen bis zu drei Monate kostenfrei eingeschlossen.

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